Tarife der private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenvollversicherung kann man seinen Versicherungsschutz frei wählen. Dieser wird aus mehreren Leistungsbereichen individuell zusammengestellt.

 


Man unterscheidet zwischen:

 

Ambulanter Tarif

Unter den ambulanten Leistungen versteht man im Allgemeinen die Leistungen der niedergelassenen Ärzte in deren Praxen. Die Höhe der Erstattung ist abhängig von der im Tarif vereinbarten Selbstbeteiligung. Über den ambulanten Tarif werden dann folgende Kosten abgerechnet:

  • Artbesuche
  • Heilmittel / Hilfsmittel
  • Arzneimittel
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Verbandsmittel
  • Sehhilfen
  • Heilpraktikerleistungen (wenn vereinbart)

 

Stationärer Tarif

Über den stationären Tarif werden alle Leistungen abgerechnet, die aufgrund eines stationären Krankenhausaufenthaltes entstehen. Der stationäre Tarif wird zwar in den meisten Fällen nicht allzu oft gebraucht, aber sollte es hier zum Leistungsfall kommen, sind die daraus entstehenden Kosten enorm hoch.
Bei den stationären Leistungen geht es um die Regulierung folgender Kosten:

  • Krankenhausleistungen
  • Auslandsreiserücktransport
  • Krankentransporte
  • Stationäre Kuren
  • Arztleistungen (im stationären Bereich)
  • Wahlleistungen bei stationäre Behandlung
Bei den Wahlleistungen bei den stationären Behandlungen, hat man die Möglichkeit sich für ein Mehrbettzimmer zu entscheiden, wie es auch der gesetzliche Versicherungsschutz vorsieht, oder man entscheidet sich für ein Zweibett- oder Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung.

 

Zahn Tarif

Beim Zahn – Tarif kann der Versicherungsnehmer die Erstattungshöhe frei wählen. So gibt es z.B. Zahn Tarif die den Zahnersatz zu 50% erstatten, aber es gibt auch Tarife die Zahnersatz mit 80% vergüten. Man sollte bei diesem Tarif nie außer Acht lassen, dass die Kosten für Zahnersatz sehr hoch sind und kein Mensch seine Zähne sein Leben lang behalten wird. Die Leistungen aus diesem Tarif wird früher oder später jeder in Anspruch nehmen müssen. Über den Zahn Tarif beinhaltet folgende Leistungen:

  • Kosten für Zahnbehandlung
  • Zahnarzthonorar
  • Kosten für Inlays
  • Zahnersatzkosten
  • Kieferorthopädische Kosten
  • Kosten für das Erstellen von Heil- und Kostenpläne

 

Krankentagegeld

Um seinen Verdienstausfall im Krankheitsfall abzusichern, gibt es den Krankentagegeldtarif. Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung für die Dauer von max. 6 Wochen.
Selbständige und Freiberufler sollten sich auf jeden Fall für diesen Tarif entscheiden, da sie im Krankheitsfall auch kein Einkommen erzielen können, und durch den Krankentagegeldtarif können Sie den Einkommensverlust weitestgehend auffangen.
Man unterscheidet zwischen unterschiedlichen Karenzzeiten, dies bedeutet ab welchem Krankheitstag das vereinbarte Krankengeld gezahlt wird. Es gibt hier verschiedene Wahlmöglichkeiten, wie z.B. ab dem 7. Tag, ab dem 14.Tag, ab dem 21.Tag oder auch erst ab 43.Tag. Je höher die Karenzzeit gewählt wird umso Kostengünstiger wird der Tarif.
Das Krankentagegeld wird der Höhe nach immer in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen des versicherten gewählt, es darf aber das Nettoeinkommen nicht übersteigen.

 

Pflegepflichtversicherung

Seit dem 01. Januar 1995 ist die Pflegeversicherung eine gesetzliche vorgeschriebene Pflichtversicherung. Die Pflegepflichtversicherung dient zur Abdeckung eines Großteils der Pflegekosten im Pflegefall. Alle gesetzlich Krankenversicherten werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Alle privat Krankenversicherten werden in der privaten Pflegepflichtversicherung versicherungspflichtig. Egal wo man versichert ist, die Beiträge und die Leistungen sind immer gleich. Die Pflegepflichtversicherung unterteilt 3 verschiedene Pflegestufen, je nach Pflegebedürftigkeit:

  • Pflegestufe 1
  • Pflegestufe 2
  • Pflegestufe 3
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind sowohl für die gesetzlich als auch für die privat Versicherten identisch. Es wird zwischen der häuslichen Pflege, der Kurzzeitpflege und der stationären Pflege unterschieden.

 

Pflege-Zusatzversicherung

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind nach oben hin begrenzt, in der Regel decken die Zahlungen der Pflegepflichtversicherung ca.50-60% der anfallenden Kosten. D.h. die Leistungen für eine häusliche Pflege oder sogar eine stationäre Pflege reichen in den meisten Fällen nicht aus, denn gute Pflege ist teuer.
Von daher ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sehr zu empfehlen, denn nur so ist gewährleistet, sollten Sie zu einem Pflegefall werden, dass Sie nicht Ihr lang erspartes Vermögen aufbrauchen müssen, um die Kosten für die Pflege zu bezahlen.
Man unterscheidet bei der Pflegezusatzversicherung zwischen der Pflegetagegeldversicherung und der Pflegekostenversicherung. Beim Pflegetagegeldtarif wird ein Tagessatz vereinbart, welcher im Falle der Pflegebedürftigkeit an den Versicherten zur freien Verfügung ausgezahlt wird. Hierbei gilt es zu beachten, dass manche Gesellschaften schon bei Pflegestufe 1 zahlen, manche Versicherer aber auch erst ab Pflegestufe 2.
Die Pflegekostenversicherung zahlt die tatsächlich entstanden Restkosten für die Pflege, und zwar bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Die Pflegekostenversicherung ist also immer an die Leistungen der Pflegepflichtversicherung gekoppelt. Dies sollte man bevor man sich für eine der beiden Pflegezusatzversicherungen entscheidet, nicht außer acht lassen.

 

Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung: