Die Sterbegeldversicherung

An das Sterben denkt keiner gerne, doch man sollte es nicht außer Acht lassen. Denn ein Todesfall ist auch immer mit finanziellen Folgen verbunden, wie z.B. die Bestattungskosten, Kosten für das Grab, etc.

Viele Personen kennen noch den Begriff des Sterbegeldes. Früher wurde von der gesetzlichen Krankenkasse bei Tod des Versicherungsnehmers das so genannte „Sterbegeld“ gezahlt. Es diente als Zuschuss für die Bestattungskosten. Doch seit Januar 2004 wurde das Sterbegeld gänzlich aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen.

Da man mit keinerlei Unterstützung unseres Sozialversicherungssystems mehr rechnen kann, bieten einige Versicherer die Möglichkeit im Rahmen der Sterbegeldversicherung, durch private Vorsorge die entstehenden Kosten abzusichern. Eine Bestattung in Deutschland kostet mittlerweile zwischen 5.000 € und 10.000 €. Die Sterbegeldversicherung ist somit eine Risikoversicherung mit lebenslanger Laufzeit. Die Beiträge hierzu können entweder in monatlichen Raten oder als Einmalzahlung getätigt werden.

Ein erwähnenswerter Vorteil der Sterbegeldversicherung ist die nicht notwendige Gesundheitsprüfung. Der Versicherungsnehmer muss bei Antragsstellung keine Angaben über seinen Gesundheitszustand machen. Das heißt, im Prinzip kann jeder einer Sterbegeldversicherung abschließen. Doch die Versicherer zahlen in den ersten drei Versicherungsjahren bei Tod der Versicherten Person nur die eingezahlten Beiträge zurück und nicht die vereinbarte Versicherungssumme. Erst nach Ablauf der 3 Versicherungsjahre wird im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.

Bei der Sterbegeldversicherung kann man sich in der Regel, je nach Anbieter, für eine Versicherungssumme zwischen 2.500 € und 15.000 € entscheiden. Im Todesfall wird die Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, welche bei Antragsstellung genannt wird.

 

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