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Die RisikolebensversicherungEine Risikolebensversicherung ist eine reine Vorsorgeversicherung für den Todesfall. Sie dient zur Absicherung der Hinterbliebenen beim Todesfall der versicherten Person. Oft wird die Risikolebensversicherung von jungen Familien mit Kinder abgeschlossen, da gerade hier oft nur ein Elternteil vollzeit arbeiten geht und somit bei dessen Tod ein enormer Einkommensverlust entstehen würde. Um diesen Einkommensverlust einzuschränken und um eventuell bestehende Verbindlichkeiten, wie z.B. die Finanzierung des Eigenheimes zu sichern, wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Die Risikolebensversicherung kommt auch nur im Todesfall zur Auszahlung, hiermit ist diese eine reine Risikoversicherung. Man unterscheidet drei Formen der Risikolebensversicherung. Zum einen die klassische Risikolebensversicherung, zum anderen die verbundene Risikolebens-versicherung und die Dritte Variante ist die fallende Risikolebensversicherung. Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung ist die Risikolebensversicherung sehr günstig, da hier der Beitrag nur einen Risikoanteil und nicht wie bei der Kapitallebensversicherung, einen Spareinteil enthält. Dient die Risikolebensversicherung als Absicherung einer Finanzierung wird oft die „fallende Risikolebensversicherung“, auch Restschuldfinanzierung genannt, bei dieser Absicherungsform gewählt. Dies bedeutet, dass jedes Jahr sowohl die Versicherungssumme als auch der Beitrag, im Verhältnis zur Finanzierung, fällt. Ehepaare haben auch die Möglichkeit, sofern sich beide Ehepartner absichern wollen, eine so genannte verbundene Risikolebensversicherung abzuschließen. Bei der verbundenen Lebensversicherung sind 2 oder mehr Versicherungsnehmer über einen Vertrag abgesichert. Der Vertrag kommt zur Auszahlung wenn einer der versicherten Personen stirbt. Achtung: Bei gleichzeitigem Tod kommt die Versicherungssumme aber nur einmal zur Auszahlung. Weiterhin hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeits-zusatzversicherung eine mit zu integrieren. Somit wäre dann nicht nur der Todesfall, sondern auch die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers über diese Police abgedeckt. Auch die Integration einer Unfallzusatzversicherung ist hier möglich. Dann würde der Versicherer bei Tod des Versicherten durch Unfall die vereinbarte höhere Versicherungssumme zahlen.
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