Wer kann eine Krankenvollversicherung abschließen

Nicht jeder hat die Möglichkeit seinen Krankenversicherungsschutz über eine private Krankenvollversicherung abzudecken. Sie müssen entweder Selbständig oder freiberuflich tätig sein oder Sie befinden sich im Beamtenstatus. Diese Personengruppen haben immer, unabhängig vom Einkommen, die Möglichkeit sich über eine private Krankenvollversicherung abzusichern. Selbständige können jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln, lediglich die Kündigungsfrist von 3 Monaten muss eingehalten werden.

 

Für Arbeitnehmer gilt dieser Grundsatz nicht. Arbeitnehmer müssen einen Jahresbruttoverdienst über der Beitragsbemessungsgrenze von momentan 48.150 € (2008) nachweisen können, müssen aber 3 Jahre lang mit Ihrem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben, erst dann ist Ihnen der Wechsel in eine private Krankenvollversicherung gestattet. Hier die Beitragsbemessungsgrenzen der letzten Jahre:

  • 2005 – Beitragsbemessungsgrenze 46.800 €
  • 2006 – Beitragsbemessungsgrenze 47.250 €
  • 2007 – Beitragsbemessungsgrenze 47.700 €
  • 2008 – Beitragsbemessungsgrenze 48.150 €

Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zur Privaten Krankenkasse ist immer nur zum 01.01. eines jeden Jahres möglich.

Für Beamte/Beihilfeberechtigte ist kein Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze notwendig. Diese Personengruppe hat was den Wechsel betrifft keine Einschränkungen zu beachten. Die meisten Krankenversicherer bieten für Beamte/Beihilfeberechtigte spezielle Tarife an.

 

Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung: